Wie Barabara Wimmer auf futurezone.at berichtet, gibt es neues zum ACTA-Nachfolger CETA. Vor der Sommerpause sorgte der kanadische Rechtswissenschaftler Michael Geist mit einigen Blogposts für Aufregung. Einem geleakten Entwurf (.pdf) des CETA zufolge sollten teilweise wortwörtlich die umstrittenen Formulierungen aus dem ACTA-Abkommen einfach übernommen werden. Ein Sprecher der EU-Kommission beruhigt kurzerhand und twitterte, dass die Artikel 27.3 und 27.4 nicht mehr Teil des CETA sein sollten. In jenen Artikeln ging es um die “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben” zwischen Internetprovidern und Rechteinhabern und die Identifizierung von Internetusern. Diese Artikel bilden die Grundlage für Maßnahmen wie Three-Strikes.
Allerdings waren dies nicht die einzigen Kritikpunkte am ACTA-Abkommen, wie wir uns alle noch gut erinnern. Angefangen von der Transparenz der Verhandlungen über die schwammigen Formulierungen bis hin zur grundsätzlichen Zementierung eines veralteten und verstaubten Urheberrechts, um nur einige Beispiele zu nennen, reichte die Kritik.
Doch genau jene Punkte erwarten uns auch beim neuen Abkommen mit Kanada, wie der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser durch eine Anfrage (.pdf) an die Kommission aufdeckte.
Tatsächlich wird derzeitig über jene schon damals strittigen Punkte nach wie vor verhandelt. So erklärt EU-Kommissar De Gucht auf die Anfrage Ehrenhausers: “Über andere in Artikel 27 des ACTA geregelte Sachverhalte, wie technische Schutzvorkehrungen und die Verwaltung digitaler Rechte, wird noch (…) verhandelt, was sich auch teilweise in den Formulierungen der Artikel 27.5 bis 27.8 des ACTA widerspiegelt.”
Damit werden strittige Kopierschutzvorkehrungen international zementiert anstatt aufgelöst. Das Recht auf Privatkopie rückt somit in weite Ferne.
Und auch die Rechtsbehelfe zur Abschreckung von Verletzungshandlungen (27.1 ACTA) könnten weiter bestehen bleiben. Damit haben beim CETA eine Menge strittiger Punkte, die schon im ACTA zu finden waren, Bestand.
Und auch die grundlegende Kritik, dass die Verhandlungen nicht öffentlich geführt werden bzw. die Verhandlungsdokumente der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen wurde nicht aufgegriffen. Erneut wird hinter verschlossenen Türen verhandelt und nur der endgültige Text wird veröffentlicht. Die Verhandlungsdokumente, der “Geist der Verträge”, die zu dessen Interpretation nötig sind (siehe Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge Artikel 31) werden erneut nicht veröffentlicht, sodass Rechtsunsicherheit besteht.
Somit ist klar, womit wir uns die nächsten Wochen und Monate beschäftigen werden: #CETA!