Video: Metaday 58 – Die Kosten von Überwachung

Vortragender:

Jaro Sterbik-Lamina, Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften http://www.oeaw.ac.at/ita/

In dem Vortrag wird unter anderem auf Basis erster Ergebnisse aus dem Projekt IRISS erläutert, worin bei ganzheitlicher Betrachtung aus der TA-Perspektive die Kosten von Überwachung bestehen. Es wird gezeigt, daß eine rein wirtschaftliche Betrachtung, besonders, wenn diese nur die Investions- und Wartungskosten der eingesetzten Technik berücksichtigt, zu kurz greift, und wo noch Forschungsbedarf besteht, um einer seriösen Quantifizierung einen Schritt näher zu kommen.

Mehr Infos zum Vortrag

Video

EU-Datenschutz-Kampagne kommt ins Rollen

Die PrivacyLeague hat ein Video zur EU-Datenschutzreform veröffentlicht. Thematisiert werden die unermüdlichen Lobbyversuche, vor allem seitens der Amerikaner. Die vorgeschlagenen Reglungen sollen zugunsten der Datensammler aufgeweicht werden. Das Video ist ganz hübsch geworden und soll die Leute mobilisieren, die EU-Abgeordneten und Regierungen zu kontaktieren. Das könnt ihr leicht über die Seite EUDataP.info und WirWollenDatenschutz.at machen. #EUDataP ist übrigens auch der Hashtag für Twitter ;)

Das Video gibt es auch in englischer Sprachfassung.

Update: Datenschutz-Lobbyismus: 10.000 Euro für Kontakt mit EU-Abgeordneten

Malcolm HarbourDie EU-Datenschutzreform ist ein politisch und wirtschaftlich hart umkämpftes Themengebiet. Die bestehenden EU-Reglungen aus dem Jahr 1995 sollen an die globalisierte und digitalisierte Lebenswirklichkeit angepasst werden. Dabei müssen Verbraucherrechte geschützt, aber auch die Interessen der Wirtschaft beachtet werden. In jüngster Vergangenheit wurden die Machenschaften von Lobbyisten im Bereich der Datenschutzreform durch lobbyplag.eu aufgedeckt. Nun stellt sich heraus, dass eine Stiftung für 10.000 Euro Jahresbeitrag Unternehmen exklusive Kontakte zu EU-Abgeordneten organisiert. Auch die österreichische EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger ist Mitglied dieser Stiftung.

Die Reform und der Lobbyismus

Geschäftsmodelle von Amazon, Facebook und Co. basieren auf einer immer weiter ausschweifenden Datensammelwut ohne ausreichende Schutzmechanismen für die Nutzer. Um dieses vermeintliche „Erfolgsmodell“ bewahren zu können, lobbyieren diese Unternehmen entsprechend aggressiv. Im Fokus stehen auch die EU-Abgeordneten, die gerade den Kommissionsvorschlag überarbeiten und abändern.

Lobbyplag.eu verdeutlichte kürzlich, wie intensiv der Einfluss von Lobbyisten bei der aktuellen EU-Datenschutzreform ist. Unzählige Änderungswünsche von Unternehmen wurden teilweise vollständig von Abgeordneten übernommen und zur Abstimmung gestellt. Vor allem der britische Konservative Malcolm Harbour rückte in den Fokus der Kritik. Er reichte mehrere Vorschläge von Amazon, Ebay und anderen amerikanischen Unternehmen fast wortgleich als Änderungsanträge ein. Teilweise wurden diese bei der Abstimmung im IMCO-Ausschuss auch angenommen.

Die European Internet Foundation

Nun stellt sich heraus, dass Harbour Vize-Vorsitzender der European Internet Foundation (EIF) ist, einer Stiftung, bei der auch alle wichtigen amerikanischen Großunternehmen wie Facebook, Amazon, Google, Yahoo und Ebay Mitglied sind. Diese Mitgliedschaft kostet die Unternehmen 10.000 Euro jährlich. Dafür wird ihnen ein exklusiver Zugang zu den EU-Abgeordneten gewährt.

Die EIF wurde im Jahr 2000 durch drei EU-Abgeordnete (MEP) gegründet: Erika Mann, heute Cheflobbyistin für Facebook in Brüssel, Elly Ploij-van Gorsel, heute ebenfalls Lobbyistin und James Elles, der als einziger noch MEP ist.

Die EIF macht regelmäßig und häufig Veranstaltungen zu entsprechenden Themen im EU-Parlament, auch zur Datenschutzverordnung. Die Treffen sind abgeschirmt von der Öffentlichkeit und nur für die Mitglieder zugänglich. Die Räumlichkeiten finanziert der Steuerzahler. Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) kritisierte die Stiftung erst kürzlich:

Interessenskonflikte und personelle Verstrickungen

Seit dem Fall Strasser hat sich einiges getan im EU-Parlament, unter anderem wurde der Verhaltenskodex für die Abgeordneten angepasst. Die MEPs müssen nun zum Beispiel leitende Funktionen, die sie bei Vereinen oder Unternehmen innehaben, angeben, auch wenn sie dafür nicht bezahlt werden. Obwohl einige Abgeordnete ihre Erklärungen der finanziellen Interessen angepasst haben, fehlen bei vielen noch immer die Angaben. Einige machen sich sogar lustig über die neuen Reglungen: Jens Rohde von den Liberalen bezeichnete sich selbst als “Master of the Universe”.

Vor allem fällt aber auf, dass immer wieder Abgeordnete “vergessen” ihre Mitgliedschaften offenzulegen. Zuletzt sorgte der Fall der German European Security Association (GESA) für Aufregung. Dabei handelt es sich um eine Lobbyorganisation, die die Interessen der deutschen Sicherheitswirtschaft vertritt. Im Vorstand sitzen einige Abgeordnete, die ihre Tätigkeit jedoch nicht angegeben haben. Weitere Verstrickungen der Organisation habe ich gemeinsam mit dem unabhängigen EU-Abgeordneten Martin Ehrenhauser untersucht und die Ergebnisse in einer Studie zusammengestellt.

Ähnlich ist es nun auch bei der EIF. Insgesamt sind 10 EU-Abgeordnete auch gleichzeitig Vize-Vorsitzende der Stiftung. Allerdings haben nur vier fünf Abgeordnete ihre Tätigkeit in den Erklärungen der finanziellen Interessen angegeben. Der angesprochene Malcolm Habrbour gehört nicht dazu, was durch das Einreichen der Änderungsanträge besonders pikant ist. Gleiches gilt für Angelika Niebler (EPP), die ebenfalls einen Änderungsantrag von Amazon im ITRE-Ausschuss eingereicht hat. Darüber hinaus haben die MEPs Alexander Alvaro (ALDE, Vizepräsident des EU-Parlaments), Cathrine Trautmann (S&D), Lambert van Nistelrooij (EPP) und Marietje Schaake (ALDE) ihre Vorstandstätigkeit nicht angegeben. Sehr löblich: Marietje Schaake hat ihre Erklärung der finanziellen Interessen umgehend geändert und ihre Tätigkeit bei der EIF angegeben.

Das die EIF sich selbst nicht als Lobbyorganisation bezeichnet sondern eher als Vermittler scheint auch deswegen zweifelhaft, wenn man sich die Mitarbeiter der Stiftung genauer anschaut. Peter Linton ist als Berater für die Vize-Vorsitzenden der EIF tätig und ist gleichzeitig Senior Advisor bei dem bekannten Lobbyunternehmen Burson-Marsteller. Die enge Verzahnung ist somit zumindest ein weiteres Indiz dafür, worum es der EIF eigentlich geht: Lobbyismus.

Schaut man sich zudem den Lebenslauf von Erika Mann an, besteht kein Zweifel mehr, welchen Zweck die EIF über ihre vermittelnde Tätigkeit hinaus erfüllt. Als Mann noch Abgeordnete im Parlament war, gründete sie verschiedene Lobby-Vehikel wie die EIF. Das sie nach ihrer Tätigkeit als MEP nun bei Facebook, einen Mitglied der EIF, eine neue Anstellung gefunden hat, erklärt, wie trickreich und verwoben der Lobbyismus dieser Tage funktioniert. Das die EIF nicht im Lobby-Transparenzregister der EU zu finden ist passt damit ins Bild.

Fun Fact: Eva Lichtenberger Mitglied bei der EIF

Die österreichische EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger von den Grünen „beklagt“ seit einigen Wochen das aggressive Lobby-Vorgehen, insbesondere der amerikanischen Industrie, bei der Datenschutzreform. Auch in den Medien vertritt sie diese Position und erklärte erst kürzlich auf futurezone.at: „Wir stehen vor einem der größten Lobbying-Kriege aller Zeiten“. Und dieser Krieg, so heißt es weiter, wird vor allem durch die Amerikaner geführt, denn: „US-basierte Firmen wollten mit aller Macht auch in der EU ein lockeres Datenschutzrecht durchsetzen, wie es in den USA gilt.“ Insgesamt spricht Lichtenberg von etwa 50 Lobbypapieren, die bei ihr eingegangen seien, wovon sich die Mehrzahl für eine Aufweichung der Regeln ausspricht.

Erstaunlich ist jedoch, dass Lichtenberger selbst Mitglied bei der EIF ist. Dass es unter den Mitgliedern einen inhaltlichen Austausch gibt ist erklärtes Ziel der Stiftung. Und das die Unternehmen für diesen exklusiven Zugang zu den Abgeordneten zahlen sollte ihr bekannt sein. Warum Lichtenberger sich nun darüber wundert, ja sogar versucht daraus mediales Kapital zu schlagen, kann nur als Teil einer politischen Inszenierung verstanden werden.

Zur Ehrenrettung: Lichtenberger hat eine Reihe guter Änderungsanträge eingereicht, die den amerikanischer Unternehmen nicht gefallen dürften. Dennoch: Wirklich glaubhaft ist ihre Lobbykritik nicht.

EU-Ausschuss stimmt über Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten ab

Am 20. März wird der Innenausschuss des EU-Parlamentes über die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten abstimmen. Die Abstimmung gilt als wegweisend für die kommende Plenarentscheidung des EU-Parlaments. Noch kann die gigantische Datensammelwut verhindert werden.

Nachdem die Abstimmung im Innenausschuss des EU-Parlaments über die EU-Flugastdatenauswertung (EU-PNR) bereits mehrfach verschoben wurde soll nun am 20. März die Abstimmung stattfinden. Die Meinungen im EU-Parlament gehen dabei weit auseinander. Gerade in konservativen Kreisen wird sich für die Einführung der neuerlichen Vorratsdatenspeicherung eingesetzt, einige fordern sogar eine Ausweitung des Kommissionsvorschlags und folgen damit den britischen Forderungen im Rat. Sollten sich für derartige Vorschläge Mehrheiten finden lassen, droht die Total-Überwachung des Reiseverkehrs.

Insgesamt werden fast 500 Änderungsanträge abgestimmt – von der vollständigen Absage an das Überwachungssystem bis hin zur Ausdehnung der Speicherung auf innereuropäische Flüge und eine Übermittlung der Daten an Europol findet sich so ziemlich jede Position in den Anträgen. Das gute: Bisher ist noch nichts entschieden, auch wenn die Kommission bereits anfängt Fakten zu schaffen und den Ausbau des Systems voranzutreiben.

Es gibt zwei Kampagnenseiten, über die ihr die österreichischen und deutschen EU-Abgeordneten leicht kontaktieren könnt. Die wichtigsten Argumente und Fakten finden sich dort ebenfalls.

UR21 Diskussion: Der Plan von der Abschaffung der Privatkopie

Seit ihrer Einführung in das Urheberrechtsgesetz hat die “Privatkopie” einen schlechten Ruf. Daß Menschen zu privaten Zwecken kulturelle Güter und Kunst in vernünftigem (also: nicht in industriellem) Umfang kopieren können, steht von Anfang an im Ruch, Kunst und Kultur zu vernichten (Stichwort: “home taping is killing music”).

Nun ist weder in den vergangenen 30 Jahren, in denen die “Privatkopie” als freie Werknutzung erlaubt ist, die Kunstproduktion in Film, Musik oder Literatur spürbar zurückgegangen – und ähnliches läßt sich von den zuvor rund 30.000 Jahren menschlicher Kultur sagen, in denen es nicht einmal ein kodifiziertes “Urheberrecht” gegeben hat.

Sicher: Wenn früher nur wenige Seiten eines Buches privat kopiert wurden, um den Text nicht durch färbige Anstreichungen und Annotationen zu beeinträchtigen, können heute ganze Werke per “copy-and-paste” von einer Festplatte auf die anderen wechseln. Aber: Sind das nicht jeweils unter Berücksichtigung des Datenträgers und technischen Fortschritts “übliche Nutzungshandlungen”?

Alfred J. Noll von “Film Austria” spricht im Zusammenhang der “Privatkopie” von “Enteignung” (“Festplattenabgabe revisited: Raus aus der Endlosschliefe!“, Der Standard vom 14.02.13, S. 31). Tatsächlich verwechselt der Jurist hier das geistige Eigentum des Urhebers an seiner ideelen Schöpfung mit den realen Nutzungshandlungen an der materiellen Manifestation dieser Idee, an der als Ware ein selbständiges Sacheigentum erwoben werden kann. Nicht nur im Sinne des Erschöpfungsgrundsatzes, sondern auch als Eigentümer an der Sache hat der Nutzer von Kunstgütern also Rechte, die nicht in das geistige Eigentumsrecht des Urhebers eingreifen.

Andererseits – und auf diese Entwicklung weisen zuvor Alexander Schnider und Lukas Feller hin – ist die “zulässige Privatkopie” inzwischen weitgehend “totes Recht” (am 13.02.13 im Standard, S. 9). Denn Konsumenten erwerben nicht mehr Vervielfältigungsstücke, die sie nutzen und ggf. auch privat teilweise kopieren können, sondern Konsumenten erwerben an digitalen Gütern nurmehr Nutzungsrechte. In diesen Nutzungsrechten oder Lizenzbedingungen ist regelmäßig die Vervielfältigungsmöglichkeit entweder bereits lizenziert oder ausdrücklich ausgeschlossen: Eine “Privatkopie” also entweder nicht vorgesehen oder – auch unter Berücksichtigung von DRM-Systemen – illegal.

Es wäre also – führt man beide Meinungen zusammen – aus juristischer Sicht durchaus plausibel, würde man die digitale “Privatkopie” abschaffen. Damit würde man Urhebern, die sich durch die Privatkopie “enteignet” fühlen, ebenso entgegenkommen wie der Kreativindustrie, die längst ihre Geschäftsmodelle anders justiert hat.
Allein: Wie rechtfertigt sich dann die lautstark geforderte Abgabe auf Speichermedien (Festplatten und andere)? Brauchen nicht vielleicht das “Recht auf Privatkopie” die Künstler und Urheber heute mehr als die Konsumenten?

Darüber sprechen wir beim 3. Termin der Veranstaltungsreihe “ur21 | Urheberrecht für das 21. Jahrhundert” mit dem Titel “Der Plan von der Abschaffung der Privatkopie – Wie wir kulturelle Güter in Zukunft nutzen werden”

am Donnerstag, den 28. Februar 2013, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr (Einlaß: 19:00)
im MetalabRathausstraße 6, 1010 Wien

Unsere Gäste auf dem Podium sind:

Moderation: Joachim Losehand, VIBE!AT

Dieser Abend wird zusammen mit der Initiative für Netzfreiheit veranstaltet.

Der Live-Stream aus dem Metalab beginnt um 19:30 Uhr.

Österreich auf dem Weg zum Transparenzgesetz

Die Plattform “Frag Den Staat” gibt es jetzt auch für Österreich. Wie beim deutschen Vorbild kann man auf dieser Website in wenigen einfachen Schritten Anfragen an Österreichische Behörden stellen. Die Anfragen werden genauso wie die Antworten auf der Website veröffentlicht und der gesamte Prozess dahin wird transparent gemacht.

Die gesetzliche Grundlage für solche Informationsfreiheitsanfragen ist in Österreich jedoch noch umstritten. Es gibt zwar ein Auskunftsrecht im Verfassungsrang, dieses konkurriert jedoch mit dem Amtsgeheimniss, ebenfalls im Verfassungsrang. Deshalb ist es am Ende oft eine Entscheidung im Einzelfall ob Bürger_innen Informationen von ihrem Staat bekommen oder nicht. Österreich hat auch keine nennenswerte Kultur der Transparenz in der öffentlichen Verwaltung, einen durchsetzbaren Auskunftsanspruch gibt es nicht. Um an diesem Misstand etwas zu ändern hat sich die Plattform Transparenzgesetz.at gegründet, eine Kampagne vom ehemaligen profil-Journalisten Josef Barth und dem Anti-Korruptionsexperten Hubert Sickinger. Gefordert wird ein Auskunftsrecht für Bürger_innen und eine Veröffentlichungspflicht für die Verwaltung.

Das Anliegen wurde in den letzten Monaten auch von den politischen Parteien aufgegriffen. Den Anfang hat die Piratenpartei gemacht, in ihrem Liquid Feedback gibt es einen Antrag der sehr stark dem Hamburger Transparenzgesetz ähnelt. Die Grünen arbeiten ebenfalls an einem Gesetzesantrag und haben dazu zuletzt eine Parlamentarische Enquette abgehalten. Die nächste Enquette des Netzpolitik Flügels der SPÖ zu dem Thema war für April geplant. Doch dann wurde das Thema auf einmal zur Chefsache und die Spitzen von ÖVP und SPÖ sprachen sich für ein Transparenzgesetz aus.

Ob ein modernes Transparenzgesetz in Österreich vor der nächsten Wahl im September noch umsetzbar ist, bleibt fragwürdig. Da sich aber alle Parteien in dieser Frage einig sind lässt sich natürlich für die nächste Legislaturperiode vieles erhoffen und hoffentlich vorbereiten. Die positive Stimmung muss genutzt werden um ein Umdenken in der Verwaltung zu verankern und die verkrusteten Strukturen des Amtsgeheimnisses dort aufzubrechen wo “der Bürger” noch als Bittsteller gesehen wird. Da Österreich ja schon den elektronischen Akt umgesetzt hat, kann eine Österreichische Lösung durchaus auch über das Hamburger Transparenzgesetz hinaus gehen. Am Ende wird sich weisen welche Partei den weitreichendsten und wasserdichtesten Gesetzesvorschlag vorlegt.

In jedem Fall haben wir mit Frag Den Staat ein extrem nützliches und effizientes Tool bekommen, um unseren Staat ein Stück transparenter zu machen und dort wo Intransparenz herrscht, diese sichtbar und messbar zu bekommen. Ich habe mal mit ein paar Anträgen angefangen!

DISCLAIMER: Der Author dieses Artikels ist Mitarbeiter der Open Knoweldge Foundation Österreich.